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FAQ
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5. Muss man sich bei einem kurzfristigen Praktikum rückwirkend anmelden?

Ja - und zwar so schnell wie möglich.

6. Darf das Praktikum auch länger dauern, als es angemeldet ist?

Ja. Allerdings wird dringend empfohlen, die Praktikumsbeauftragte davon in Kenntnis zu setzen. Außerdem sollte das Praktikum während der vorlesungsfreien Zeit geleistet werden, dauert es länger, sollte es den Semesterablauf nicht behindern.

7. Darf das angemeldete Praktikum kurzfristig durch ein anderes ersetzt werden?

In der Regel nicht. In Ausnahmefällen kann dies aber möglich sein, allerdings auch nur nach Absprache mit der Praktikumsbeauftragten.

8. Ist ein Praktikum im Ausland möglich?

Das ist grundsätzlich möglich und hinsichtlich einer internationalen Ausrichtung des Studienganges Medien und Kulturwissenschaft sogar wünschenswert, Links finden sich auch unter Ausland.

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