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FAQ
_Übersicht

_ Die aufmerksame Lektüre der Praktikumsordnung wird empfohlen und klärt sicher die meisten Fragen - alles andere findet sich hier.

1. Bis wann muss das Praktikum angemeldet werden?

Grundsätzlich soll das Praktikum ca. 4 Wochen vor Antritt bei der Praktikumsbeauftragten angemeldet werden, damit alle Formalitäten zur Anerkennung (wie Praktikumsbescheinigungen, Bericht etc.) geklärt werden können.

2. Braucht man für die Anmeldung den Praktikumsvertrag?

Nein. Nur wenn im Einzelfall besondere Einsatzbereiche/-zeiten möglich bzw. erforderlich sind, müssen diese vor Abschluss des Praktikumsvertrags mit der Praktikumsbeauftragten abgesprochen werden, damit sichergestellt ist, dass das Praktikum als Pflichtpraktikum im Sinne dieser Praktikumsordnung anerkannt werden kann.

3. Braucht man überhaupt einen Vertrag?

Ja, das Beschäftigungsverhältnis während des Praktikums soll in der Regel durch einen Praktikumsvertrag begründet werden, eine Vorlage findet sich unter Hilfen.

4. Was sollte im Praktikumsvertrag stehen?

Der Vertrag dient dazu, die Rechte und Pflichten der PraktikantInnen festzuhalten. Auf eine eventuelle Vergütung besteht kein Rechtsanspruch, sollte Vergütung geleistet werden, so ist diese als Aufwandsentschädigung zu verstehen.

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