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FAQ
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9. Was muss man dabei beachten?

§4 (10)

Das Praktikum soll in Medieninstitutionen, medienbezogenen Bereichen von Unternehmen oder in Institutionen bzw. Unternehmen aus dem Kulturbereich absolviert werden. Der Einsatzbereich soll die Konzeption, Erstellung, Analyse oder Rezeption von Print- oder On- und Offlinemedien beinhalten bzw. die Organisation und Gestaltung kultureller Veranstaltungen umfassen.
Dies sollte auch bei einem Praktikum im Ausland unbedingt gewährleistet sein.
Bei einem geplanten Praktikum im Ausland sollte nach Möglichkeit bereits im Voraus ein schriftlicher Praktikumsvertrag abgeschlossen und Kontakt zur Praktikumsbeauftragten aufgenommen werden.
Das Zeugnis über das geleistete Praktikum im Ausland muss in übersetzter Form vorgelegt werden, es sei denn, es ist in englischer oder französischer Sprache verfasst.

10. Welche Infos der Universität benötigt der Praktikumsträger?

Unter Umständen eine Immatrikulationsbescheinigung und den Nachweis darüber, dass Pflichtpraktika geleistet werden müssen - das Infoblatt dazu steht zum Ausdruck unter Formulare bereit.

11. Bis wann müssen die zwölf Wochen Praktikum absolviert sein?

Das Praktikum soll in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 2. Fachsemester bis zu Beginn des 5. Fachsemesters absolviert werden.

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© 2004 Studiengang Medien- und Kulturwissenschaft
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